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Aufklärungspflicht des Reisebüros über Einreisebestimmungen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 25. April 2006 (Az.: X ZR 198/04) klargestellt, dass das Reisebüro nicht für die unterlassene Aufklärung über die Einreisebestimmungen haftet. Die Beratung über die Pass- und Visumspflicht gehört grundsätzlich nicht zum Pflichtenkreis des Reisebüros, das nur als Reisevermittler gilt. Lediglich der Reiseveranstalter sei aus §§ 4 Abs. 1 Nr. 6, 5 Nr. 1 BGBInfoV verpflichtet, den Kunden auf mögliche Erfordernisse von Pass- und Visumspflichten hinzuweisen. Eine Mithaftung des Reisebüros komme dagegen nicht in Betracht, weil der Reisevermittler nicht über Einreisebestimmungen informieren muss. Allerdings kann zwischen dem Reisebüro und Kunden ein besonderer Beratungsvertrag zustande kommen, wenn der Kunde ausdrücklich nach den Einreisebestimmungen fragt und ihm daraufhin eine konkrete Auskunft erteilt wird.
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Weitere Informationen rund ums Reiserecht gibt es bei:
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Walther-Nernst-Straße 1, 12489 Berlin
E-Mail: kanzlei[at]blum-hanke.de
Website: www.rechtsanwalt-blum.de
Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden.
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