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Reisestornierung wegen Gefährdungslage


Aufgrund der aktuellen Situation in Ägypten stellt sich viele Reisende die Frage, ab welcher Gefährdungslage eine Reise storniert werden kann und ob eine Verpflichtung zur Annahme eines vom Reiseveranstalters angebotenen Alternativangebots besteht.

Ist die Sicherheitslage am Urlaubsziel gefährdet, kann der Kunde den Reisevertrag wegen höherer Gewalt nach § 651 j BGB kündigen. Dann besteht natürlich auch keine Verpflichtung zur Begründung eines neuen Vertragsverhältnisses.

Leider besteht zwischen den Vertragsparteien oft Uneinigkeit über das tatsächliche Vorliegen einer gefährlichen Sicherheitslage im Urlaubsgebiet.

Das wichtigste Indiz für das Bestehen einer solchen Gefährdungslage ist die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Auf dessen Internetseite werden die gefährdeten Regionen regelmäßig aktualisiert. Befindet sich das gebuchte Reiseziel unter den dort gelisteten Gebieten, sollte der Kunde regelmäßig zur Kündigung der Reise berechtigt sein. Angesichts der hohen Voraussetzungen die für eine ministerielle Reisewarnung vorliegen müssen, wird in Fachkreisen inzwischen auch die Meinung vertreten, dass ausführliche und substantiierte Medienberichte über eine bedrohliche Sicherheitslage bereits zur Kündigung berechtigen sollen, sofern sich die bedrohliche Situation beim Vertragsschluss noch nicht abgezeichnet hatte. Trotz dieser Tendenz haben die Instanzgerichte jedoch eher dazu geneigt, höhere Anforderungen an die Bedrohungslage im Urlaubsgebiet zu stellen. Das betrifft insbesondere die Gefahr von Terroranschlägen. Einzelne Terroranschläge in Urlaubsländern sollen die Reisenden nicht zu Kündigungen wegen höherer Gewalt berechtigen.

Wegen dieser Bewertungsunsicherheiten kann die Annahme eines Alternativangebots in Ausnahmefällen ein empfehlenswerter Kompromiss für beide Seiten sein.

Für alle Fragen ums Reiserecht steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Roger Blum gern zur Verfügung.

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Der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blum & Hanke befindet sich auf dem WISTA-Gelände im Berliner Ortsteil Adlershof im Bezirk Treptow-Köpenick. Die Ortsteile Johannisthal, Altglienicke, Bohnsdorf, Köpenick, Alt- Treptow, Baumschulenweg und Grünau sind in wenigen Minuten zu erreichen.

Die Kanzlei Dr. Blum & Hanke berät mittelständische Unternehmen, berufsständische Vereinigungen, Vereine und Privatpersonen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum vertritt Sie bundesweit in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Marken- und Patentrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht), Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten usw.). Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Bearbeitung von Mandaten mit internationalen Bezügen im Bereich des Vertragsrechts.

Frau Rechtsanwältin Heike Hanke ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.

Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden.




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